Seit dem 01.01.2018 bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen das Ultraschallscreening „Bauchaortenaneurysma“ für gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren an. Bei dem Bauchaortenaneurysma handelt es sich um eine krankhafte Erweiterung der Bauchschlagader, welche im ungünstigsten Fall zu einer Ruptur (Zerreißung) des Gefäßes führen kann. Mithilfe des Ultraschallscreenings lassen sich diese krankhaften Erweiterungen der Bauchschlagader frühzeitig erkennen und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich im persönlichen Gespräch. Für optimale Untersuchungsbedingungen bitten wir Sie, nüchtern zu erscheinen.